Rudolstadt. In seinem Jahresbericht 2014 hat der Thüringer Landesrechnungshof den Stopp des Landeserziehungsgeldes gefordert. Unberücksichtigt läßt der Bericht, dass Eltern das Recht und Pflicht zur Betreuung, Erziehung und Bildung ihrer Kinder durch das Grundgesetz und die Thüringer Verfassung zusteht und die Familie vor staatlichen Eingriffen zu schützen ist.