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Der Spagat mit Kinder und Beruf geht in die nächste Runde

von Redaktion Thüringen / Webredaktion alle LVs

TMBJS vom 22.04.2021 - Informationen zu § 28 b IFSG

TMBJS 20210422 Information_zu_Paragraph_28b IfSG.pdf (190,8 KiB)

Medieninformation des TMBJS: Bundes-Notbremse tritt in Kraft: Schul- und Kindergartenschließungen in weiten Teilen Thüringens

TMBJS 20210422 Bundes-Notbremse tritt in Kraft- Schul- und Kindergartenschliessungen in weiten Teilen Thueringens.pdf (53,3 KiB)

Grundlage der Ausnahme von der Homeofficepflicht

Die Homeofficepflicht war bisher im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Mit den neuen Regelung zum 4. BevölkerungsschutzG finden sich diese im neuen § 28, Abs. 7 des neu gefassten Infektionsschutzgesetzes (auch: Bevölkerungsschutzgesetz).

Sie war allerdings nicht im ursprünglichen, vom Bundeskabinett eingebrachten Gesetzentwurf enthalten, sondern wurde dem Gesetz erst durch Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen im parlamentarischen Verfahren hinzugefügt.

Der Änderungsantrag, der durch den gestrigen Beschluss des Bundestags Teil des Gesetzes geworden ist, findet sich hier: https://www.msgp.pl/o04xpdf

Der neue Abs. 7 zu Homeoffice steht dort auf Seite 11 des Dokuments. (Er findet sich nun auch in der konsolidierten Gesetzesfassung, mit der sich an diesem Donnerstag der Bundesrat befasst: https://www.msgp.pl/rojDv5f > hier: Seite 6 unten)

Die möglichen Ausnahmen von der Homeoffice-Pflicht, sind im förmlichen Bericht zu den Ausschuss-Beratungen des Bundestags über (u.a.) diesen Absatz beschrieben:

https://www.msgp.pl/vP6jXXf Diese Erläuterungen zum neuen Abs. 7 finden sich dort auf Seite 20/21.

Erläuterung zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz vom 21.04.2021

Erläuterungen zum Abs 7 BevölSchG.pdf (748,7 KiB)

PM vom 22.04.2021 - Homeoffice - Nein, Danke!

PM 20210422 homeoffice nein danke.pdf (39,2 KiB)

Eltern haben in diesen Tagen viele Sorgen und es gibt Verunsicherungen, was die Erkrankung des Virus bei Kindern bewirkt.

Zur Klarstellung veröffentlicht der Verband die Stellungnahmen der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie e.V., Berufsverband Kinder- und Jugendärzte e.V. und der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V.  zu Hospitalisierung und Sterblichkeit von COVID - 19 bei Kindern in Deutschland - Stand April 2021.

Im Ergebnis wird festgestellt:

Die weiterhin bestehende extreme Seltenheit eines schweren oder gar tödlichen Verlauf von SARS-CoV-2 bei Kindern und Jugendlichen ist nicht geeignet, als Argument für Schul- und Kindergartenschließungen benutzt zu werden. Nur die verbleibende Behauptung, dass zwischen den Infektionen bei Kindern und Jugendlichen über der Überlastung der Intensivstationen und den schweren und tödlichen Verläufen der älteren Erwachsenen ein Zusammenhang bestehe, könnte Kindergarten- und Schulschließungen rechtfertigen.

Daten, die diese These bestätigen, fehlen allerdings.

Stellungnahme DGPl und DGKH vom 21.04.2021

Stellungnahme DGPl und DGKH 20210421.pdf (496,7 KiB)

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