Erfurt. Der Landtagsabgeordnete Thomas L. Kemmerich (FDP) hat eine Kleine Anfrage an die Landesregierung bzgl. der im Mai vom Kultusministerium neugefassten VO gestellt.
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Wie viele Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern haben den Schulhort seit 2008 in Anspruch genommen (bitte nach Jahren und Landkreisen / kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
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Wie viele Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten Kindern sind von der Neuregelung des § 4 Abs. 7 dahingehend betroffen, dass nicht mehr alle kindergeldberechtigten Kinder einbezogen werden (bitte nach Landkreisen 7 kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
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Wie hoch ist der durchschnittliche prozentuale Anstieg der Personalkostenbeteiligung verglichen mit der bis zum letzten Schuljahr geltenden Berechnungsmethode?
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Wie begründet die Landesregierung die Nichtberücksichtigung des o.g. Beschlusses des VG Gera in der Neufassung der Hortkostenbeteiligungsverordnung?
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Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung zur Aussage des Gerichts, dass „auch Kinder, die keinen Schulhort besuchen, das Familienbudget belasten.“?
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Beabsichtigt die Landesregierung eine Änderung der Verordnung zur Berücksichtigung der Belange kinderreicher Familien? Falls ja, wie wird die Landesregierung bis dahin die Berechnung der Ermäßigung handhaben? Falls nein, warum nicht.
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Warum hat Minister Matschie, selbst Vater von drei Kindern, nicht wie am 19.12.11 angekündigt die Auswirkungen seines Finanzierungsmodells auf kinderreicher Familien unberücksichtigt und insbesondere diese Familien mit Mehrkosten belastet?