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Mündliche Anhörung im Landtag zum neuen Kita-G

von Redaktion Thüringen / Webredaktion alle LVs

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

vielen Dank für die Möglichkeit der Äußerung im Rahmen der Anhörung zur Neureglung des KitaG.

 

Wo Kinder sind, da ist das goldene Zeitalter.“

Dieser Ausspruch stammt von Novalis. An seiner Aussage hat sich bis heute nicht geändert.

 

Kinder sind! Nicht können. Wer die Bedeutung unsere Kinder relativieren will, schmälert ihren Wert für die Gesellschaft.

 

Die Geburtenentwicklung spiegelt sich sowohl in der Zahl als auch in der Altersstruktur der Kinder in Thüringen wider.

So sank die Zahl der Minderjährigen zwischen 1991 und 2015 um rund 45 %

2009 erreichte sie ein Minimum von 286 Tausend Kindern und Jugendlichen.

Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung betrug 2008 mit 13 % sein Minimum.

 

Im Jahr 2015 wurden im Freistaat 17.934 Kinder geboren.

Aber Kinder sind ja mehr als Statistik:

 

Sie sind das Lebensglück ihrer Eltern!

Sie führen ihre Eltern täglich an ihre erzieherischen Grenzen und fordern Entscheidungen für Zuwendung, Erziehung, Bildung und Betreuung auf Neue. Im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Kinder eine besondere logistische Herausforderung.

 

Sie sind es, die unseren Alltag mit ihren Fragen auf das Hier und Jetzt lenken.

 

Kinder sind eine finanzielle Herausforderung für ihre Familie.

 

199.000 Familien mit 304.000 Kindern lebten nach den Ergebnissen des Mikrozensus l2015 mit Kindern unter 18 Jahren. Darunter waren 60 % Familien mit einem Kind. 31 % Familien mit 2 Kindern. Jede 10. Familie hatte drei und mehr minderjährige Kinder.

 

Der Bruttodurchschnittslohn in Thüringen beträgt für das Jahr 2016 für vollzeit-, teilzeit- und geringfügig Beschäftigten 2657 Euro einschließlich Sonderzahlungen.

 

Weniger als halb so hoch waren laut Landesamt für Statistik im Schnitt die Verdienste in Leiharbeitsfirmen, bei Wachdiensten, Callcentern und in der Gastronomie.

 

Das Risiko von Kinderarmut –das ist Armut der Familien - steigt mit jedem weiterem Kind in der Familie. Das pro Kopf-Einkommen der Familie sinkt spürbar!

 

Von ihrem Einkommen müssen die Familien

- angemessenen Wohnraum und Nebenkosten,

- Kleidung, Ernährung,

- private Transportkosten, Arzt- und ab 12 Jahren Medikamentezuzahlungen

- für Kindergarten und Schule,

- ggf. Reparaturen, Versicherungen,

- Kosten für Sportvereine und Musikschulunterricht bezahlen.

- Ausflüge des Kindergartens, der Schule fallen an, daneben Lernmaterial und immer noch Kopiergeld für Unterrichtsmaterial.

- Friseurkosten, Geburtstagsgeschenke, Kino, der Schwimmbadbesuch, Trainingslager und Camps von Vereinen und neue Medien wie Handy, Laptop etc. müssen vom monatlichen Einkommen der Eltern bestritten werden.

Am Ende des Monats bleibt kein finanzieller Spielraum für Familien!

 

Um so wichtiger ist es, dass die Eltern in Thüringen wissen, dass es egal ist, in welcher Thüringer Kommune sie leben! Ihre Kinder werden gleichermaßen bei den Gebühren berücksichtigt.

Unsere Kommunen sind ausreichend durch das Land finanziert, um die anfallenden Kosten der frühkindlichen Betreuung zu bezahlen.

Sie erhalten derzeit zweckgebundene Landeszuschüsse gem. § 24, 25 ThürKitaG, weiter eine zweckgebundene Infrastrukturpauschale gem. § 31 ThürKitaG und indirekt - gerne auch mal vergessen in diesem Zusammen - erhält die Kommune eine angemessene finanzielle Ausstattung über die Berechnung der „Bedarfsmesszahl für Gemeindeaufgaben“ gem. § 9 ThürFAG (Thüringer Finanzausgleichsgesetz)

 

Die Differenz aus den durchschnittlichen Platzkosten und den Einnahmen der Kommune für ein Kind beträgt nach unseren Berechnungen 323,06 € / Jahr.

 

Das bedeutet, dass der Elternbetrag pro Kind und Monat in einer Kommune mit bis zu 3.000 Einwohnern nur 26,92 € betragen dürfte!

Selbst in einer Kommune mit 30% Differenz aus Bedarfsmesszahl, Steuerkraftzahl und Anspruch auf Schlüsselzuweisung dürfte der Elternbeitrag pro Monat nur 53,56 € betragen!

 

Die aktuellen Gebühren verlangen den Eltern weit mehr ab!

 

In Thüringen gibt es extreme Unterschiede bei der Berechnung der Kita-Gebühren. Während Erfurt, Gotha und Weimar die Elternbeiträge nach Einkommen gestaffelt erheben, gilt in Nordhausen seit dem vergangenen Jahr nur noch die Anzahl der Kinder in einer Einrichtung als Bemessungsgrundlage. Die Gemeinde Günthersleben-Wechmar zählt schon seit einigen Jahren alle kindergeldberechtigten Kinder. Familien dieser Gemeinde müssen für ihren dreijährigen Jüngsten also keinen Cent zahlen, unabhängig von den älteren Geschwistern.

Leider berücksichtigen die Mehrzahl der Kommunen Kinder nur dann, wenn sie gleichzeitig die Einrichtung besuchen. Dies führt im Einzelfall dazu, dass Geschwister wie Einzelkinder bezahlen müssen, obwohl sie in einer Familie mit einem und mehr Geschwistern aufwachsen. Diese Familien leisten einen finanziell wesentlich höheren Aufwand für die Betreuung ihrer Kinder, als Familien mit einem Kind. Dabei übernehmen gerade Sie MEHR Verantwortung für unsere Gesellschaft!

 

Als Familienverband halten wir es aus Gründen der Fairness und zur Vermeidung von Familienarmut für dringend erforderlich, dass ab 01.01.2018 bei der Berechnung der Gebühren für den Besuch von Krippe und Kindergarten JEDES kindergeldberechtigte Kind der Familie von allen Thüringer Kommunen zu berücksichtigen IST! Nicht berücksichtigt werden KANN! Davon profitiert bereits jede Familie mit dem 2. Kind!

 

Kinder sind die Zukunft dieses Freistaats. Wenn wir dem demografischen Wandel begegnen wollen, müssen wir alles dafür tun, dass sich mehr junge Familien für Kinder entscheiden. Gern auch für zwei und mehr!

 

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Abschließend bitte ich alle hier Anwesenden, die unsere Berechnung bei den Gebühren anzweifeln, dass Gespräch mit uns zu suchen! Ich stehe mit weiteren Informationen gern zur Verfügung.

 

 

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