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Rot-Rot-Grün beschließt Kita-Freies Jahr ab 2018 in Thüringen

von Redaktion Thüringen / Webredaktion alle LVs

Stellungnahme zu KitaG vom 29.08.2017

Stellungnahme KitaG 20170829.pdf (283,6 KiB)

Finanzierung von Krippe und Kindergartenplätzen durch das Land

20170828 Anlage 1 Finanzierung Kitas.pdf (156,9 KiB)

Pressemitteilung KRFT e.V. vom 13.12.2017

20171214 Pressemitteilung zu Kita-G.pdf (48,8 KiB)

Viele Kinder und neues Kita-Gesetz passen nicht zusammen

Trotz schrumpfender Bevölkerung: keine Entlastung für kinderreiche Familien vorgesehen.

 

Weimar. Die Sachlage ist eindeutig. Auch das neue Kita-Gesetz wird nicht wie gefordert alle kindergeldberechtigten Kinder einer Familie in allen Thüringer Kommunen bei der Berechnung der Kita-Gebühren berücksichtigen.

 

Familien mit mehr als einem Kind werden auch ab 2018 nur entlastet, wenn sich ihre Kommune entsprechend engagiert. Eine landeseinheitliche Regelung, wie vom Verband kinderreiche Familien gefordert, wird es nicht geben.

 

Würden im neuen Gesetzestext bei der Gebührenberechnung alle kindergeldberechtigten Kinder einer Familie berücksichtigt, müsste eine größere Zahl von Kommunen ihre Beitragssatzungen anpassen. Eltern mit weniger Kindern müssten stärker zur Kasse gebeten werden, um auf den bisherigen Anteil in der Mitfinanzierung der Kita-Aufgabe durch Elternbeiträge zu kommen. Die Beibehaltung der alten Regelung ist unsozial und vor dem Hintergrund einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung in Thüringen nicht nachvollziehbar.

 

Familien mit mehr als einem Kind haben mehr finanzielle Verpflichtungen. Bei den Gebühren für Krippe und Kindergarten sollte das berücksichtigt werden“, hebt Katrin Konrad, Geschäftsführerin des Verbandes hervor. „Jetzt wäre der richtige Zeitpunkt gewesen, etwas gegen Kinder- und Familienarmut zu machen und sich als familienfreundliches Thüringen zu präsentieren.“

 

Das pro-Kopf-Einkommen sinkt mit jedem weiteren Kind in der Familie. Und dabei ist der Blick nicht auf die Familien gerichtet, die bereits im Hartz IV Bezug leben (müssen), sondern auf die Familien, die durch ihr Einkommen nur gering über dem Existenzminimum ihren Unterhalt bestreiten müssen“, so Konrad weiter. Nach Ansicht des Verbandes sollte die Staffelung der Beiträge einheitlich in ganz Thüringen geregelt sein und somit allen Familien zugute kommen. Familienfreundliche Kommunen gibt es. Aber eben nicht überall. Es wird auch zukünftig Unterschiede geben, die die Familien ausgleichen müssen.

 

Der Verband hat detailliert eine Aufstellung der Finanzierung des Landes an die Kommunen für jedes Kind vorgenommen. „Die Zahlen sind gut recherchiert und stimmen“, betont Konrad. „Das Problem ist, dass die Mittel für Kinder nicht als zweckgebundene Mittel an die Thüringer Kommunen ausgereicht werden.“ Und so werden die Gelder für Kinder eben im allgemeinen Haushalt der Kommunen für alle anderen – notwendigen - Ausgaben im Rahmen der Selbstverwaltung für alle Einwohner ausgegeben.

Der Landtag wird am Donnerstag das kostenfreie Kindergartenjahr ab 2018 beschließen. Finanziert wieder durch Familien. Zur Erinnerung - mit der Abschaffung des Landeserziehungsgeldes im Jahr 2015.

 

Ende der Pressemitteilung

 

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