Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll festgelegt werden, dass von Eltern im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum Ende der landesweit angeordneten Schließung aller Schulen und Kindertageseinrichtungen, längstens aber bis zum 30. April 2021, keine Elternbeiträge erhoben werden. Diese Regelung soll nur für die Monate gelten, in denen die Schulen an mehr als 15 Kalendertagen geschlossen sind. Für Schulen in freier Trägerschaft soll die Regelung gelten, soweit diese während der Schließung der Schulen auf das Schulgeld für die Ganztagsbetreuung verzichten.
Wegen der Einzelheiten wird auf die Begründung der einzelnen Regelungen in der Drucksache 7/2602 verwiesen.
Der Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde am 05.02.2021 im Plenum des Thüringer Landtags erstmals beraten und federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.
In diesem Zusammenhang sei auch auf den Antrag der Fraktion der CDU „Betreuende Eltern während der Corona-Pandemie nicht weiter belasten -Beiträge bei pandemiebedingter Nichtinanspruchnahme von Betreuung in Kindergärten und Horten aussetzen“ (Drucksache 7/2511) hingewiesen, mit dem sich der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport ebenfalls befasst.