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Stellungnahme zum zweiten kostenfreien Kindergartenjahr in Thüringen

von Redaktion Thüringen / Webredaktion alle LVs

Auszug aus der schriftlichen Stellungnahme an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport

Der Landesgesetzgeber hat es erneut versäumt durch eine Änderung des § 29 I S.2. Thüringer Kindergartengesetz eine Klarstelung für die Kommunen und damit eine verbindliche Regelung durch Berücksichtigung aller "kindergeldberechtigter" Kinder zu schaffen, obwohl ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestanden haben. Das Land rechnet mit einer Kostenbelastung in Höhe von 62 bis 63 Mio. Euro jährlich für die Einführung des weiteren kostenfreien Jahres.

Dieser Betrag hätte besser den Kommunen als zweckgebundene Leistungen zur Staffelung von Geschwisterbeiträgen zur Verfügung gestellt werden sollen. Noch immer gibt es erhebliche Unterschiede bei der Berücksichtigung von Geschwistern. Hier hätte eine klare gesetzliche Regelung zur finanzielle Entlastung von 40 % der Thüringer Familien, in welcher 65 % der Thüringer Kinder leben, gesorgt.

Der Blick von Kommunal- und Landespolitik sollte die Bedarfe von Familien mit mehr als einem Kind verstärkt wahrnehmen und entsprechend bei der Verabschiedung von Gesetzen berücksichtigt werden. Der Anteil der Familien an der Gesamtbevölkerung ist seit 2005 um 100.000 zurückgegangen. Der Anteil der Ein-Kind-Familien lag 2018 bei 60 % aller Familien. Der Anteil von Familien mit zwei Kindern betrug 31 %, drei und mehr Kinder lebten in 9 %.

Die demografische Entwicklung des Freistaates und alle damit in Zusammenhang stehenden Herausforderungen, sollte daher Anlass genug sein, Familien mit Kindern zu unterstützen. Das gilt besonders mit Blick auf das Armutsrisiko, welches mit jedem weiteren Kind einer Familie steigt.

Grundsätzlich macht sich der Verband weiterhin für eine Gleichbehandlung und Finanzierung jeder Betreuungsform von Kindern bis zum Alter von drei Jahren stark. Der Alltag und die Struktur von Familien in Thüringen sind so vielfältig und unterschiedlich, dass eine alleinige Konzentration auf eine außerhäusliche Betreuung montags bis freitags von 6:00 bis 17:00 Uhr den Anforderungen von Familien, insbesondere mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen im Berufsleben, nicht gerecht wird. Berufe u.a. im Gaststättenbereich, Einzelhandel, Pflege- und Krankenbereich sowie im öffentlichen Dienst bei Polizei etc. fordern von Eltern die Bereitschaft zu Schicht- und Wochenendarbeit ein. Eine flexible Betreuung durch Dritte (Krippe, Kindergarten oder Tagesmutter) sollte allen Eltern frei verfügbar sein. Hierfür sollten Eltern ein monatliches Kontingent an Betreuungskosten zur Verfügung stehen.

Auch die Wertschätzung von Eltern, die ihre Kleinstkinder länger als ein Jahr zu Hause betreuen muss sich durch eine finanzielle Unterstützung von Familien zeigen.

Erst dann sind Eltern bestmöglich flexibel für den Arbeitsmarkt und können wirklich Familie und Beruf vereinbaren.

TA 20190913 In Thüringen sind künftig zwei Jahre im Kindergarten kostenlos

TA 20190913 In Thüringen sind künftig zwei Jahre in der Kita kostenlos.pdf (46,8 KiB)

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