Die Berichtspflicht ergibt sich aus § 10 II Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz. Danach hat die Landesregierung dem Landtag in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lebenslagen junger Menschen in Thüringen vorzulegen. Der Bericht soll zudem beschreiben, welche Folgen sie für Jugendliche im Lande für erforderlich hält.
Grundlage des Berichts sind 17 Studien zu verschiedenen Lebensbereichen Jugendlicher und junger Erwachsener.
Er untersucht die Rahmenbedingungen des Aufwachsens und Lebenlagen unter den Aspekten:
1) demografischen Entwicklung
2) die wirtschaftliche und soziale Situation
3) (Aus-)Bildungssituation
4) Erwerbstätigkeit,
5) Gesundheits- und Risikoverhalten
6) Freizeit, Beteiligung und Engagement
7) Leistungen, Angebot und Finanzen der Kinder- und Jugendhilfe
170 Fachkräfte aus dem Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, soziale Träger und Jugendliche nahmen an der Veranstaltung in der Arena in Erfurt teil und diskutierten kristisch die vorgelegten Ergebnisse des Berichts.