5. Fachkonferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Thüringen

Am 26. September lud das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien zur Vorstellung des Thüringer Teilhabeberichts 2024, Präsentation der Evalutationsergebnisse zum Gesetz zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (ThürGIG) und zum Auftakt zur Fortschreibung des Maßnahmenplans ein.

Ergebnisse und Empfehlungen des Teilhabeberichts wurden in Auszügen vorgestellt. Berücksichtigt wurden dabei die Darstellung der Lebenssituation von Menschen mit Behinderung auf der Grundlage bestehender statistischer Daten der letzten 5 Jahre.

Es fanden eine Online-Befragung statt. 1.130 auswertbare Teilnehmerbögen standen zur Verfügung.

Weiter wurden 30 halb-standardisierte Interviews mit Kindern, Jugendlichen und Senioren mit Behinderung durchgeführt und ausgewertet. Daraus wurden Handlungsempfehlungen für die Fortschreibung des Thüringer Maßnahmenplans formuliert. Ergänzt werden die Ergebnisse durch 17 leitfadengestützte Interviews zur Bewertung der Ergebnisse und Generierung von Empfehlungen.

Schwerpunktthemen neben den 9 Arbeitsgruppenthemen waren weiter: Digitalisierung, Familie und Menschen mit Behinderung im Alter.

9 Arbeitsgruppen sind:

Bei den neun thematischen Arbeitsgruppen handelt es sich um die folgenden:

•           AG 1 - Bildung und Ausbildung, Kinder mit Behinderungen

•           AG 2 - Arbeit und Beschäftigung

•           AG 3 - Bauen, Wohnen, Mobilität

•           AG 4 - Kultur, Freizeit und Sport

•           AG 5 - Gesundheit und Pflege

•           AG 6 - Kommunikation und Information

•           AG 7 - Schutz der Menschenwürde und Persönlichkeitsrechte

•           AG 8 - Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben, Bewusstseinsbildung

•           AG 9 - Frauen mit Behinderungen

 

 

Übergreifende zentrale Ergebnisse

  • Thüringen fördert Teilhabe durch Gesetze, Verordnungen, Vertretungsstrukturen sowie beteiligungsorientierte Gremien und Initiativen auf Landes- und kommunaler Ebene.
  • Zahlreiche Selbstvertretungsorganisationen sind im Freistaat aktiv und setzen sich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein.
  • Die untersuchten Thüringer Leistungsdaten und Kennzahlen liegen regelhaft mindestens auf dem bundesweiten Niveau.
  • Es sind keine systematischen Zugangsprobleme zur Beratung oder Unterstützungssystemen für Menschen mit Behinderung erkennbar.
  • Es gibt allerdings große regionale Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Leistungen; mögliche Gründe müssen regional geprüft werden.

Warum ist das überhaupt ein Thema für den Verband?

Weil auch Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Pflegeleistungen zusteht. 23 von 1.000 Personen unter 20 Jahren sind auf Pflege angewiesen. Ab einem Alter von 75 Jahre und älter sind es 390 Personen auf 1.000 Einwohner.

Über alle Altersgruppen sind 517 von 1.000 Personen auf Pflege angewesen. Die Gruppe von Kindern und Jugendlichen mit 4,4 Prozent sehr gering. Aber gerade die Pflege und Betreuung durch die Familien erfordert über Jahre und Jahrzehnte viel Kraft, Energie und Zuversicht von Eltern, Geschwistern und nahen Angehörigen.

Gerade die Bereiche (Aus)Bildung, Arbeit und Beschäftigung, Bauen, Wohnen, Mobilität, Freizeit, Kultur, Sport, Gesundheit und Kommunikation sind von klein auf wichtig und bedeutend für die die Entwicklung von Kindern mit Pflegebedarfen.

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